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Verwaltungsrat Spital STS AG kann der Übertragung des Spitals Zweisimmen an die Medaxo AG aufgrund fehlender gesetzlicher Grundlagen nicht zustimmen

Der Verwaltungsrat der Spital STS AG hat entschieden, aufgrund eines Schreibens der Finanzkontrolle des Kantons Bern vom 4. Juni 2024 an die Spital STS AG betreffend «Übernahme Spitalstandort Zweisimmen durch die Medaxo Gruppe» der geplanten Transaktion im Zusammenhang mit der Übernahme des Spitalstandortes Zweisimmen durch die Medaxo AG nicht mehr zustimmen zu können. Dies weil gemäss Finanzkontrolle die gesetzliche Grundlage dazu nicht vorhanden ist. Zudem würden offenbar die Finanzkompetenzen des Grossen Rates umgangen.

Im Rahmen der laufenden Verhandlungen hat der Regierungsrat mit Beschluss vom 20. März 2024 den Verwaltungsrat des Spital STS AG angewiesen, das Spital Zweisimmen zum Wert von 1 Franken und einem Finanzierungsbeitrag von 5 Millionen Franken an die Medaxo AG zu übertragen. Der Verwaltungsrat der Spital STS AG hatte in der Folge der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (GSI) mitgeteilt, dies nur unter folgender Bedingung vornehmen zu können: Der Kanton Bern als Eigner, respektive die GSI als dessen Vertreterin, fällt im Rahmen einer ausserordentlichen Generalversammlung einen entsprechenden Beschluss, diese Transaktion gemäss Vorgaben zu vollziehen, und unterzeichnet zugunsten der Spital STS AG einen Haftungsausschluss. Dieses Vorgehen ist nun aufgrund der Stellungnahme und Empfehlung der Finanzkontrolle des Kantons Bern vom 4. Juni 2024 obsolet.

Die Spital STS AG ist für den Weiterbetrieb des Spitals Zweisimmen wie bisher verantwortlich und unternimmt alles, um die Patientenversorgung in hoher Qualität sicherzustellen. Die im Februar 2024 von der GSI sistierte Ausarbeitung für die Umwandlung des Akutspitals Zweisimmen in ein ambulanten Gesundheitszentrum muss aufgrund der neuen Situationsbeurteilung so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden. Die Spital STS AG wird bei der GSI in den nächsten Tagen einen entsprechenden Antrag einreichen.

Eine nachhaltige und wohnortsnahe Gesundheitsversorgung in der Region Simmental-Saanenland muss für alle Beteiligte dringend geklärt werden. Die Spital STS AG hofft auf rasche Fortschritte, insbesondere der Klärung bezüglich hängiger Einsprachen zum Abstimmungsentscheid.

 

Für Medien-Rückfragen:
Prof. Dr. med. Gabriel Schär, Verwaltungsratspräsident Spital STS AG

Koordination/Kontakt:
Marie-Anne Perrot, Telefon 058 636 20 20, marie-anne.perrot@spitalstsag.ch

 

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